Förderung von Jugendmaßnahmen über die Kreismusikjugend

Aktuell gibt es leider einige Änderungen bei der Förderung von Jugendmaßnahmen durch die Landesmusikjugend über die Kreismusikjugend. Hier findet ihr eine aktuelle Zusammenstellung der Förderungsbedingungen.

Gefördert werden können die unten aufgeführten Maßnahmen.
Wichtig hierbei:
Gefördert können nur überfachliche Maßnahmen, also alle Maßnahmen welche nichts mit Musizieren im direkten Sinne zu tun haben.

Der Maximale Zuschuss beträgt 85%, somit müssen 15% aus den Eigenmitteln des Vereins getragen werden. (Teilnehmer:innen-Beiträge zählen nicht als Eigenmittel des Vereins, sondern müssen als Einnahmen aufgeführt werden)

Der maximale Förderungsbetrag richtet sich nach Höhe der Menge der beantragten Förderungen. Bei Freizeitpädagogischen Maßnahmen sowie Jugendferienfreizeiten gibt es in der Regel  3€ Förderung pro Tag und Teilnehmer gefördert. (Unter Umständen kann dieser Satz aber auch geringer ausfallen, gedeckelt wird immer auf 85% der Gesamtkosten (siehe oben))

Freizeitpädagogische Maßnahmen

Zeitaufwand von mindestens 1,5 Stunden

Beispielsweise Basteln, Backen, Kochen, Sportaktivitäten, Stadtralleys, Besichtigungen, Naturbegegnungen, etc.

Achtung! Keine Probenwochenenden oder ähnliches. Hierfür müssten dann fachliche Förderungen beantragt werden!

Jugendferienfreizeiten

Zuschussfähig maximal 21 Tage.
An- und Abreise gelten als ein Tag.

Bei Buskosten von > 1000€ sind müssen 3 Angebote eingeholt werden.

Bildungsveranstaltung

Mindestens 5 Stunden Bildung.

Falls mehrtägige Veranstaltung 5 Stunden Bildung / Tag

Honorarvertrag mit Dozenten notwendig

  • Verein ist als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII annerkennt
    • Ihr habt diese Anerkennung nicht? Bitte kontaktiert uns, wir finden schon eine Lösung
  • Der Verein besitzt einen Nachweis der Gemeinnützugkeit
    • Dies ist bei einem eingetragenen Verein in der Regel der Fall.
  • Verwendung der Fördermittel für:
    • politische & soziale Bildung
    • kulturelle, sportliche & freizeitorientierte Jugendarbeit
    • Kinder- & Jugenderholung
    • medienbezogene, interkulturelle & internationale Kinder- & Jugendarbeit
    • geschlechterdifferenzierte Mädchen- & Jugenarbeit
    • integrationsfördernde Kinder- & Jugendarbeit
  • Verein muss zusätzlich eigene Mittel einsetzen
  • Maßnahme muss von geschultem Personal begleitet werden (Juleica ist wünschenswert)
  • Fristgerechte Abrechnung der Maßnahme

Falls Gesamtkosten über 1500€ oder, die Maßnahme länger als 3 Tage andauert, muss ein Planungsantrag gestellt werden, andernfalls kann die Maßnahme direkt nach der Durchführung beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Programmablauf
    • Zeitliche und Inhaltliche Übersicht
    • Unterzeichnet vom verantwortlichen Leiter
  • Teilnehmerliste
  • Kostenaufstellung
  • Original-Belege sowie Quittungen
    • Die Belege sind immer im Original einzureichen.
    • Sollten weitere Förderungen auf Kreis oder Stadtebene durchgeführt werden, können wir euch gerne Bestätigen, das die Originale zur Abrechnung auf Landesebene verwendet werden.
    • Bei Eigenbelegen sind zwei Unterschriften notwendig
    • Bei Buskosten > 1000€ müssen 3 Angebote eingeholt werden.
    • Honorarkosten können nur mit Honorarverträgen abgerechnet werden.
    • Fahrtkosten und bürgerschaftliches Engagement können über die entsprechenden Formulare anerkannt werden.

Die Einsendung der Unterlagen zur Kreismusikjugend muss innerhalb von 4 Wochen, nach dem durchführen der Maßnahme erfolgen, spätestens jedoch bis zum 2.Januar des Folgejahres.

Yannick Stein

Kreisjugendleiter
Auf'm Bruch 6
59929 Brilon-Thülen 
E-Mail: yannick.stein@vmb-hsk.de
Tel: +49 2963 908783

      Fabiola Schröder

      Geschäftsführerin Kreismusikjugend
      Ziegelstr. 13
      34121 Kassel
      E-Mail: fabiola.schroeder@vmb-hsk.de

          Maria Feldhoff

          stellvertr. Kreisjugendleiterin
          Marsberger Str. 32
          34431 Marsberg-Erlinghausen 
          E-Mail: maria.feldhoff@vmb-hsk.de
          Tel: +49 2992 2341

              Lena Adam

              Beisitzerin Kreismusikjugend
              Email: lena.adam@vmb-hsk.de